Hygieneplan-Corona
für die ADTV Tanzschule Karin Ludwig in Herne vom
29.05.2020
Vorbemerkung
Alle ADTV-Tanzschulen verfügen über einen sogenannten „Hygieneplan-Corona“, in dem die
wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches
Umfeld zur Gesundheit der Kursteilnehmerinnen und -Teilnehmer sowie, aller weiteren
Beteiligten beizutragen. Der vorliegende „Hygieneplan-Corona“ dient somit sowohl
Tanzlehrenden als auch Tanzschülerinnen und Tanzschülern als Grundlage für einen
reibungslosen Unterricht. Die Tanzlehrenden gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen
zugleich dafür, dass die Tanzschülerinnen und Tanzschüler die Hygienehinweise umsetzen. Alle
Beschäftigten der Tanzschule, sowie alle weiteren dort arbeitenden Personen sind darüber
hinaus gehalten, sorgfältig die behördlichen Hygienevorschriften zu beachten und umzusetzen.
Alle Mitarbeiter der ADTV Tanzschule wurden ausführlich und intensiv im Thema Hygiene
gemäß
§ 43 Hygieneschutzbelehrung Abs. 1 IfSG durch Dr. med. Renate Sacker geschult. Über die
Hygiene-Maßnahmen werden die Tanzschülerinnen und Tanzschüler sowie ggf. bei
Minderjährigen die Erziehungsberechtigten belehrt. Hierzu wurde ein Hygiene- und
Maßnahmenkatalog zur Wiedereingliederung des Tanzunterrichtes in das gesellschaftliche
Leben im Rahmen der Covid-19 Pandemie und für die Zeit danach erarbeitet. Dabei werden
behördliche Vorgaben stets tagesaktuell umgesetzt.
1. Persönliche Hygiene
Das Virus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg
ist die Tröpfcheninfektion. Dies geschieht vor allem direkt über die Schleimhäute der
Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder
Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine
Übertragung möglich. Daher gelten folgende Maßnahmen zur persönlichen Hygiene:
Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von
Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu
Hause bleiben
Mindestens 1,5 m Abstand halten
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h.
nicht an Mund, Augen und Nase fassen
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach
der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem
Toiletten-Gang) durch:
Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden. Eine Beschreibung am
Seifenspender weist deutlich darauf hin.
Händedesinfektion
Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann erforderlich, wenn ein
gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in
ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen
Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf
die vollständige Benetzung der Hände zu achten. Desinfektionsmittelspender
befinden sich im Eingangsbereich der Tanzschule.
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst
nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. den Ellenbogennutzen.
Entsprechende Hinweise werden angebracht.
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den
wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen
Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
In der Tanzschule ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei gewährleistetem
Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
Tanzlehrende tragen immer einen Mund-Nase-Bedeckung bzw. ein Gesichtsvisier,
da hier nicht immer die Einhaltung des Mindestabstands garantiert werden kann.
2. Raumhygiene
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Tanzschulbetrieb
möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Besonders wichtig ist das
regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Im Saal
wird mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, eine Stoß- bzw. Querlüftung durch
vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen. Zusätzlich erfolgt der
Luftaustausch durch eine raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage).
In der Tanzschule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für
Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier
Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen. Folgende Areale werden
besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:
Türklinken und Griffe, Lichtschalter, Tische & Stühle und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Anmeldung und Thekenbereich
3. Hygiene im Sanitärbereich
In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher
bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für
Einmalhandtücher sind vorhanden. Damit sich nicht zu viele Tanzschülerinnen und Personen
zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, darf immer nur je eine Person einen der beiden
Toilettenbereiche betreten. Am Eingang der Toiletten wird durch gut sichtbaren Aushang
darauf hingewiesen. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich
gereinigt.
4. Wegeführung
Um den räumlichen Abstand zwischen den Ankommenden und den Gehenden zwischen
Kursen zu gewährleisten, gibt es feste Eingangs- und Ausgangsrouten. Das Betreten der
Tanzschule erfolgt durch den Haupteingang. Dieser wird zu Kurszeiten ausschließlich als
Eingang genutzt! Nach dem Unterricht verlassen die Teilnehmenden zügig, unter Wahrung
des entsprechenden Abstandes, die Tanzschule durch den Keller in die Tiefgarage. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Paartanzkurse können ihre Jacken, auf Anweisung des
Tanzschulpersonals, an der Garderobe aufhängen und suchen sich dann im Saal ihren
Tanzplatz. Der Unterricht findet für jedes Paar bzw. jede Person stationär in den jeweils auf
dem Parkett ausgewiesenen Tanzbereichen statt. Der vorgegebene Mindestabstand ist dabei
jederzeit gewährleistet. Nach dem Unterricht verlassen die Teilnehmenden zügig, unter
Wahrung des vorgeschriebenen Abstandes, den Saal in Richtung Garderobe und verlassen
anschließend die Tanzschule durch den Keller und die Tiefgarage.
5. Tanzen im Saal
Um den Mindestabstand zwischen den Tanzpaaren einzuhalten, muss im Tanzsaal die
Anzahl der Tanzpaare limitiert werden. Die Tanzpaare, die in häuslicher Gemeinschaft
leben, dürfen zusammen tanzen und müssen keinen Mindestabstand einhalten. Allerdings
muss ein Mindestabstand von 1,50 m zu den anderen Tanzpaaren eingehalten werden. Aus
diesem Grund sind auf der Tanzfläche für jedes Tanzpaar Tanzparzellen in der Größe von
2,0 x 2,0 m markiert. Die Tanzparzellen haben noch zusätzlich einen Mindestabstand von
1,50 m bis zur nächsten Tanzparzelle.
6. Getränkeverkauf
Das gastronomische Angebot ist auf Getränke reduziert, die nur flaschenweise ausgegeben
werden dürfen. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt.
7. Meldepflicht
Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl
der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Tanzschulen
dem Gesundheitsamt zu melden. Die Kursteilnahme von Personen wird von der Tanzschule erfasst und die Daten werden entsprechend der Vorgaben für die eventuelle Nachverfolgung
von Infektionsketten für 4 Wochen vorgehalten.
8. Allgemeines
Der vorliegende „Hygieneplan-Corona“ für die ADTV Tanzschule Karin Ludwig wird auf
Anfrage dem zuständigen Gesundheitsamt Herne zur Kenntnisnahme gegeben.